Geschichte
Das Gründungsjahr der Union geht auf das Jahr 1879 zurück. Damals gab es in Wien 649 Advokaten, eine Anzahl, die bei manchen Mitgliedern des Standes schon damals Besorgnis hervorrief. So kam es, dass sich im Spätherbst des Jahres 1879 eine Runde junger Kollegen zu einer „Tischrunde“ zusammenfand mit dem Zweck, aktiv in das Kammergeschehen einzugreifen, da die damalige Führung der Kammer für viele zu unflexibel und statisch war. Dazu kam noch, dass wenige Jahre vorher, mit Inkrafttreten der neuen Advokatenordnung, der numerus clausus aufgehoben worden war und die Diskussion über die Wiedereinführung des numerus clausus oder das Festhalten an der „freien Advokatur“ quer durch den Stand nicht abgeebbt war. Es war sohin eine Zeit des Umbruchs, in der, wie so oft in der Geschichte, der Nachwuchs gegen die Altvorderen rebellierte und versuchte, die Dinge in eine neue Richtung zu lenken.
Als Obmann dieser Tischrunde, die noch nicht den Status eines Vereins hatte, fungierte der damals bekannte und geschätzte Anwalt Dr. Ferdinand Maititsch, nach welchem diese Tischrunde dann auch „Maititschclub“ genannt wurde. Der Tischrunde gelang es bald, das Kammergeschehen zu prägen und Vertreter in den Ausschuss und in andere Organe der Kammer zu entsenden, sodass der Club in wenigen Jahren Beachtung unter den anderen Tischrunden fand.
Das Jahr 1883 ist von historischer Bedeutung, da damals vor Kammerwahlen erstmals eine gemeinschaftliche Besprechung von Delegierten sämtlicher Vereine, also auch unter Einschluss des Maititschclubs, stattfand. Das war die Geburtsstunde der Sobranje.
Am 5. Februar 1894 wurde formell der Verein „Wiener Advokatengesellschaft Union“ gegründet. Diesen Namen hat die Union bis zum heutigen Tage beibehalten. An der großen Reform des Berufsstandes im Jahr 1969 und der mit dieser verbundenen außerordentlichen Neuwahl für alle Standesfunktionen war die Union führend beteiligt.
Die Mitgliedschaft steht nicht nur aktiven und emeritierten österreichischen Rechtsanwälten und -innen, sondern auch den österreichischen Rechtsanwaltsanwärtern und -innen offen. Die Union hat heute rund 130 Mitglieder. Wie in all den Jahren ihres Bestehens gelingt es der Union auch heute, aus dem Kreis ihrer Mitglieder Funktionäre zu „entsenden“. Ob als Mitglied des Präsidiums des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien, ob als Präsident des Disziplinarrates, als Kammeranwalt bzw. –stellvertreter, als sonstiges Mitglied von Ausschuss oder Disziplinarrat, als Mitglied der Spezialsenate beim OGH, vormals OBDK, oder als Prüfungskommissär, stets haben sich die von der Union nominierten und von der Kollegenschaft gewählten Personen mit voller Kraft erfolgreich für die Interessen des Berufsstandes eingesetzt und tun dies nach wie vor. Dies gilt genauso für jene Angehörigen der Union, die im Rahmen des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) Aufgaben, wie insbesondere als Vorsitzende oder Mitglied von Arbeitskreisen, wahrnehmen.
Der ehemalige Präsident des ÖRAK, Dr. Gerhard Benn-Ibler, ist langjähriges Unionsmitglied. Derzeit sind wichtige Positionen in fast allen Gremien der Rechtsanwaltskammer Wien und des ÖRAK von Mitgliedern der Union besetzt.